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17.03.2020

Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus

Sehr geehrtes Mitglied,

im Folgenden möchten wir Sie zum Kurzarbeitergeld im Zusammenhang mit dem Corona-Virus informieren:

Die aktuellen Formulare zur Kurzarbeit und die entsprechenden Ausfüllhinweise finden Sie über folgenden Link im Internet: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/Kurzarbeitergeld  - Antrag auf Kurzarbeitergeld

Neben der Anzeige müssen Sie folgende Dokumente mit einreichen:

1. Gewerbeanmeldung
2. Handelsregisterauszug (wenn Sie eingetragen sind)
3. Lohnjournal des letzten Monats
4. Vereinbarung mit dem AN zur Kurzarbeit

Hinweis: Die Anträge umfassen die bisher geltenden Regeln. Die geplanten Sonderregeln zum erleichterten Bezug sind noch nicht enthalten, wir werden Sie aber zeitnah darüber informieren.

Kurzarbeitergeld wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an gezahlt, indem die Anzeige über Arbeitsausfall bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingegangen ist.

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